Description
1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Absicht dieser öffentlichen Willensbekundung war es, nach den Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechtstaates und des Zweiten Weltkrieges eine universal gültige Norm vorzugeben, gemäß der es für jedermann angeborene Grundfreiheiten gäbe – ohne Unterschied von Geschlecht, Rasse, Religion, Sprache oder Nation. In der Konsequenz bekundet auch das Grundgesetz, die „Verfassung der Deutschen“, dass die „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ seien (Art. 1 Abs. 2).
Diese oberste Maxime, die aus Vorstellungen der Antike, des biblischen Menschenbildes und der philosophischen Aufklärung entwickelt wurde, steht in der Gegenwart im Mittelpunkt vielfältig geführter Diskurse.
Bei den Erlanger Universitätstagen 2012, zum Thema „Menschenrechte“ , stellen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universität Erlangen-Nürnberg die Errungenschaften der universalen, egalitären und unteilbaren Menschenrechte in diverse Bezüge, genauer: Sie erörtern Fragen der persönlichen, sozialen und justiziellen Menschenrechte – von der Einwanderungspolitik über die Pflichten multinationaler Unternehmen bis zu christlichen Impulsen und zum Recht auf Gesundheit.
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