Description
Neben Amt und Beruf des Pfarrers und seit einigen Jahrzehnten auch der Pfarrerin hat die übergemeindliche Funktion des Superintendenten und seit einigen Jahren auch der Superintendentin als einziges kirchliches Amt seit der frühen Zeit der Reformation kontinuierlich Bestand gehabt. Das gilt nicht nur für lutherische Landeskirchen, sondern auch für eine Reihe anderer Kirchen. Sowohl dieses hohe Alter als auch die Entstehung dieser wichtigen kirchlichen Funktion dürften jedoch selbst denen, die sie heute ausüben, weithin kaum bekannt sein. Denn in der theologischen Forschung ist das Superintendentenamt bisher wenig gewürdigt worden. Es dürfte aber in seinem Gewicht und seiner Bedeutung für den gesamten kirchlichen Dienst kaum zu überschätzen sein. Mit einer Fülle von Hinweisen und Zitaten aus Dokumenten aus der beinahe fünfhundertjährigen Geschichte dieses übergemeindlichen Aufsichtsamtes wäre das ohne Schwierigkeiten zu belegen. Im Rahmen dieser Abhandlung sollen einige „Schlaglichter“ aus verschiedenen Jahrhunderten genügen.
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